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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr.Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/eBekanntgabezeitraumKontakt
1Aykut Özer
Unbekannt Verzogen,
StNr.:106 / 201 / 90263

Einkommensteuerbescheid 2021 vom 16.04.2025

15.04.2025 bis 30.04.202508677 8706 - 250
2Arnaut und Arnaut, Ghenadie und Eugenia
Unbekannt Rumänien,
StNr.:106 / 309 / 00803

Einkommensteuerbescheid 2023 vom 04.03.2025

23.04.2025 bis 08.05.202508677 8706 - 336