Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hinweis
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.
| Lfd. Nr. | Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma | Verwaltungsakt/e | Bekanntgabezeitraum | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Bauservice Zenuni GmbH Altöttinger Str. 3, 84577 Tüßling, StNr.:106 / 197 / 03567 |
Bescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge Februar 2026 vom 17.04.2026 |
17.06.2026 bis 02.07.2026 | 08677 8706 - 310 |
