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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Bauservice Zenuni GmbH
Altöttinger Str. 3, 84577 Tüßling,
StNr.:106 / 197 / 03567

Bescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge Februar 2026 vom 17.04.2026
Bescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge März 2026 vom 20.05.2026

17.06.2026 bis 02.07.2026 08677 8706 - 310