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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 08677 8706 + Nebenstelle
Ertragswertverfahren Altötting, Burghausen, Reischach, Tüßling 321
Ertragswertverfahren Burgkirchen, Kastl, Mehring, Perach, Teising 283
Ertragswertverfahren Emmerting, Garching, Haiming, Unterneukirchen 323
Ertragswertverfahren Erlbach, Feichten, Halsbach, Kirchweidach, Töging, Tyrlaching, Winhöring 322
Ertragswertverfahren Marktl, Neuötting, Pleiskirchen, Stammham 324
Sachwertverfahren und schwierige Fälle im Ertragswertverfahren Alle im Amtsbezirk 320
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar