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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 08677 8706 + Nebenstelle
ErtragswertverfahrenAltötting, Burghausen, Reischach, Tüßling321
ErtragswertverfahrenBurgkirchen, Kastl, Mehring, Perach, Teising283
ErtragswertverfahrenEmmerting, Garching, Haiming, Unterneukirchen323
ErtragswertverfahrenErlbach, Feichten, Halsbach, Kirchweidach, Töging, Tyrlaching, Winhöring322
ErtragswertverfahrenMarktl, Neuötting, Pleiskirchen, Stammham324
Sachwertverfahren und schwierige Fälle im ErtragswertverfahrenAlle im Amtsbezirk320
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar