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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 08677 8706 + Nebenstelle
106/296/00000 - 106/296/99999 A - Z Grenzpendler251
106/300/00000 - 106/344/99999 A - BRER 336
106/345/00000 - 106/376/99999 BRES - EB 315
106/377/00000 - 106/456/99999 EC - HEM 319
106/457/00000 - 106/534/99999 HEN - LANG Z 308
106/535/00000 - 106/609/99999 LANGA - PH 335
106/610/00000 - 106/660/99999 PI - SCHIK 339
106/661/00000 - 106/714/99999 SCHIL - STEIM 237
106/715/00000 - 106/786/99999 STEIN - Z 337
106/799/00000 - 106/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer251
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar